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Kleinunternehmerregelung 2026: Was du beim Verkauf getragener Artikel wissen musst

Du verkaufst getragene Unterwäsche und möchtest wissen, ob du Steuern zahlen musst? Seit 2025 gelten neue Umsatzgrenzen bei der Kleinunternehmerregelung – und die sind für viele Verkäuferinnen eine echte Erleichterung. In diesem Guide erfährst du, was sich geändert hat, ob du ein Gewerbe brauchst und wie du deine Einnahmen korrekt abwickelst. Kein Steuerlatein, sondern klare Antworten.

Wichtiger Hinweis: Keine Steuer- oder Rechtsberatung

Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen zu Steuern und Gewerbeanmeldung. Er stellt keine individuelle Steuerberatung und keine Rechtsberatung dar und ersetzt nicht die Beratung durch einen zugelassenen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Die Inhalte basieren auf öffentlich zugänglichen Quellen (u. a. IHK, Bundesfinanzministerium, ELSTER) und können Fehler enthalten oder zum Zeitpunkt des Lesens bereits veraltet sein. Für Fragen zu deiner konkreten steuerlichen oder rechtlichen Situation wende dich bitte an einen Steuerberater oder Fachanwalt. Alle Angaben beziehen sich auf Deutschland, Stand Februar 2026, und können sich durch Gesetzesänderungen jederzeit verändern.

Was hat sich 2025/2026 bei der Kleinunternehmerregelung geändert?

Bis Ende 2024 galten in Deutschland recht enge Grenzen für die Kleinunternehmerregelung. Viele Verkäuferinnen, die nebenher mit getragenen Textilien verdienten, kamen schneller an die Grenze als gedacht. Mit der Reform, die zum 1. Januar 2025 in Kraft trat, hat sich das deutlich verbessert.

Die Kleinunternehmerregelung befreit dich von der Pflicht, Umsatzsteuer auszuweisen und an das Finanzamt abzuführen. Das heißt: Du stellst Rechnungen ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer, musst keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben und sparst dir erheblichen Verwaltungsaufwand. Im Gegenzug darfst du allerdings keinen Vorsteuerabzug geltend machen – Materialkosten, Versandkartons oder Portogebühren kannst du also nicht als Vorsteuer abziehen.

Die neuen Umsatzgrenzen (25.000 EUR / 100.000 EUR netto)

Die wichtigsten Zahlen auf einen Blick: Dein Nettoumsatz im Vorjahr darf maximal 25.000 EUR betragen (vorher waren es 22.000 EUR brutto). Und der Nettoumsatz im laufenden Kalenderjahr darf die Schwelle von 100.000 EUR nicht überschreiten – zuvor lag diese Grenze bei 50.000 EUR brutto. Wichtige Änderung seit 2025: Die Grenzen beziehen sich jetzt auf Nettoumsätze (Umsatz ohne Umsatzsteuer), nicht mehr auf Bruttoumsätze. Da du als Kleinunternehmer ohnehin keine Umsatzsteuer berechnest, entspricht dein Rechnungsbetrag dem Nettoumsatz.

Für den Großteil der Verkäuferinnen, die nebenberuflich getragene Artikel anbieten, sind beide Grenzen weit entfernt vom tatsächlichen Jahresumsatz. Die Anhebung gibt dir zusätzlichen Spielraum, ohne dass du dich sofort um Regelbesteuerung kümmern müsstest. Mehr zur rechtlichen Einordnung findest du in unserem Guide zur Rechtslage.

Übergangsregeln und Stichtage

Die neuen Grenzen gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2025. Falls du im Jahr 2024 weniger als 22.000 EUR Umsatz hattest, konntest du bereits zum Jahresbeginn 2025 von der neuen Regelung profitieren. Für 2026 bedeutet das konkret: Hat dein Umsatz in 2025 unter 25.000 EUR gelegen, bist du automatisch weiterhin Kleinunternehmer – sofern du im laufenden Jahr unter 100.000 EUR bleibst.

Wichtig: Sobald du im laufenden Jahr die 100.000 EUR überschreitest, entfällt die Kleinunternehmerregelung sofort – nicht erst zum Jahresende, sondern ab dem Umsatz, der die Schwelle übersteigt. Ab diesem Punkt musst du Umsatzsteuer ausweisen.

Muss ich ein Gewerbe anmelden?

Diese Frage stellen sich viele Verkäuferinnen als Erstes. Die kurze Antwort: Wer regelmäßig und mit Gewinnabsicht verkauft, braucht ein Gewerbe. Wer nur gelegentlich persönliche Gegenstände weitergibt, ohne dass Wiederholung und Gewinnerzielung erkennbar sind, handelt privat.

Ab wann gilt es als gewerblich?

Es gibt keine feste Euro-Grenze, ab der automatisch ein Gewerbe nötig wird. Entscheidend sind zwei Kriterien: Regelmäßigkeit und Gewinnerzielungsabsicht. Wenn du planst, dauerhaft und wiederholt getragene Unterwäsche zu verkaufen – egal ob wöchentlich oder monatlich –, handelt es sich in den Augen des Finanzamts um eine gewerbliche Tätigkeit.

In der Praxis bedeutet das: Bereits ein paar Verkäufe pro Monat über einen längeren Zeitraum reichen aus, um die Schwelle zu überschreiten. Im Zweifel lieber frühzeitig anmelden – das schützt vor Nachforderungen und kostet nur 20 bis 60 EUR einmalig.

Hobbyverkauf vs. regelmäßiger Verkauf

Ein Hobbyverkauf liegt vor, wenn du einmalig oder sehr selten etwas anbietest – etwa aussortierte Kleidungsstücke ohne Gewinnerzielungsabsicht. Der Unterschied zum gewerblichen Verkauf liegt nicht in der Höhe des Betrags, sondern in deiner Absicht und Regelmäßigkeit.

Wer sich ein Profil erstellt, Angebote pflegt und Bestellungen abwickelt, zeigt organisierte Verkaufsstrukturen. Das spricht klar für Gewerblichkeit. Detaillierte Informationen dazu findest du im Gewerbe-Guide.

Kleinunternehmerregelung 2026 - Steuern beim Verkauf getragener Artikel

Praktische Schritte zur Gewerbeanmeldung

Die Gewerbeanmeldung ist unkomplizierter als viele denken. Fünf Schritte reichen aus, um alles korrekt aufzusetzen.

1

Prüfe, ob dein Verkauf gewerblich ist

Verkaufst du regelmäßig mit Gewinnabsicht? Dann brauchst du ein Gewerbe. Einmalige Privatverkäufe ohne Wiederholungsabsicht sind davon ausgenommen. Wenn du unsicher bist, melde lieber an – Nachforderungen sind teurer als die geringe Anmeldegebühr.

2

Gewerbe beim zuständigen Amt anmelden

Geh zum Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde – viele bieten auch eine Online-Anmeldung an. Du brauchst deinen Personalausweis und das Anmeldeformular. Die Gebühren liegen je nach Kommune bei 20 bis 60 EUR. Als Tätigkeitsbeschreibung reicht eine neutrale Angabe wie „Online-Handel mit Textilien" oder „E-Commerce".

3

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen

Nach der Gewerbeanmeldung meldet sich das Finanzamt automatisch bei dir und schickt den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung". Diesen füllst du über ELSTER (das Online-Portal der Finanzverwaltung) aus. Der Fragebogen enthält Fragen zu erwarteten Einnahmen, Rechtsform und persönlichen Daten.

4

Kleinunternehmerregelung aktiv wählen

Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wirst du gefragt, ob du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nehmen möchtest. Kreuze diese Option an, wenn du die Umsatzgrenzen nicht überschreitest. Das erspart dir Umsatzsteuervoranmeldungen und vereinfacht deine Buchhaltung erheblich.

5

Einfache Buchhaltung einrichten

Als Kleinunternehmer genügt eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Richte dir eine Tabelle ein oder nutze ein digitales Tool wie SevDesk oder Lexoffice. Halte jede Einnahme und Ausgabe fest – das reicht für die jährliche Steuererklärung und gibt dir gleichzeitig einen guten Überblick.

Umsatzsteuer oder Kleinunternehmer – wann lohnt sich was?

Als Verkäuferin von getragenen Artikeln hast du grundsätzlich zwei Optionen: Du nutzt die Kleinunternehmerregelung oder du entscheidest dich für die Regelbesteuerung mit Umsatzsteuer. Beide Varianten haben Vor- und Nachteile.

Bei der Kleinunternehmerregelung weist du auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus. Deine Käufer zahlen den Nettobetrag, du behältst alles – musst aber auch keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen. Dafür entfällt der Vorsteuerabzug: Die Mehrwertsteuer auf Versandmaterial, Porto oder andere Betriebsausgaben kannst du nicht vom Finanzamt zurückholen.

Bei der Regelbesteuerung weist du 19 % Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen aus, führst diese ans Finanzamt ab und kannst im Gegenzug die Vorsteuer auf deine Einkäufe geltend machen. Das lohnt sich, wenn du hohe Betriebsausgaben hast – etwa für professionelle Verpackungsmaterialien, Fotografie-Equipment oder regelmäßige Portokosten.

Für die Mehrheit der Verkäuferinnen, die nebenbei über SecretUndies getragene Wäsche anbieten, ist die Kleinunternehmerregelung die bessere Wahl. Der Verwaltungsaufwand bleibt minimal, du brauchst keine monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen und die eingesparte Zeit wiegt den entgangenen Vorsteuerabzug in den meisten Fällen auf.

Checkliste: Was du bei der Kleinunternehmerregelung beachten musst

  • Umsatzgrenze Vorjahr prüfen: Lag dein Gesamtumsatz im Vorjahr unter 25.000 EUR?
  • Umsatzgrenze laufendes Jahr: Wirst du im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich unter 100.000 EUR bleiben?
  • Rechnungen korrekt ausstellen: Keine Umsatzsteuer ausweisen, stattdessen Hinweis auf § 19 UStG einfügen
  • Keinen Vorsteuerabzug geltend machen: Betriebsausgaben können nicht als Vorsteuer zurückgeholt werden
  • Gewerbeanmeldung vorhanden: Gewerbe angemeldet und Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt?
  • Einnahmen lückenlos dokumentieren: Jede Einnahme mit Datum, Betrag und Beschreibung festhalten
  • Belege aufbewahren: Rechnungen und Quittungen mindestens 10 Jahre archivieren
  • Jährliche Steuererklärung: Anlage G (Gewerbebetrieb) und EÜR als Anlage einreichen

Einkommensteuer und Freibeträge

Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer. Deine Einkommensteuer läuft davon völlig unabhängig. Hier zählt dein gesamtes Einkommen – also dein Gehalt aus dem Hauptjob plus dein Gewinn aus dem Verkauf getragener Artikel.

Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei circa 12.348 EUR pro Jahr. Erst wenn dein zu versteuerndes Gesamteinkommen diesen Betrag übersteigt, zahlst du Einkommensteuer. Für die meisten Nebenverdienste bedeutet das: Dein Hauptgehalt liegt ohnehin darüber, also wird dein zusätzlicher Gewinn aus dem Verkauf mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert.

Nebenberuflich vs. hauptberuflich

Wenn du nebenberuflich verkaufst, addiert das Finanzamt deinen Gewinn aus dem Textilverkauf zu deinem Arbeitseinkommen. Dein Gewinn ergibt sich aus Einnahmen minus Betriebsausgaben (Versand, Verpackung, Gebühren). Diesen Gewinn trägst du in der Anlage G deiner Steuererklärung ein.

Wer hauptberuflich mit getragenen Artikeln handelt, hat zusätzliche Aspekte zu beachten: Krankenversicherung als Selbstständiger, mögliche Gewerbesteuer ab einem Freibetrag von 24.500 EUR Gewinn und die Pflicht zur Zahlung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen, falls das Finanzamt diese festsetzt.

Für die meisten Verkäuferinnen auf SecretUndies bleibt der Gewinn überschaubar – weit unter der Gewerbesteuer-Freigrenze. Eine einfache EÜR am Jahresende reicht, um die Steuererklärung korrekt einzureichen.

Kleinunternehmerregelung 2026: Die wichtigsten Zahlen

  • Vorjahresumsatz (netto): Maximal 25.000 EUR (vorher 22.000 EUR brutto)
  • Umsatz im laufenden Jahr (netto): Maximal 100.000 EUR (vorher 50.000 EUR brutto)
  • Grundfreibetrag Einkommensteuer: ca. 12.348 EUR (2026)
  • Gewerbesteuer-Freibetrag: 24.500 EUR Gewinn
  • Gewerbeanmeldung: 20–60 EUR einmalig
  • Umsatzsteuer: Entfällt als Kleinunternehmer (§ 19 UStG)

Buchhaltung und Nachweispflichten

Als Kleinunternehmerin brauchst du keine doppelte Buchführung und keinen Jahresabschluss. Es reicht eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) – also die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben über das Kalenderjahr hinweg.

Was du konkret festhalten solltest: Jede Einnahme mit Datum, Käufer-Referenz (kein Klarname nötig – eine Bestellnummer genügt), Betrag und kurzer Beschreibung. Auf der Ausgabenseite kommen Porto, Verpackungsmaterial, Plattformgebühren und eventuelle Werbungskosten dazu.

Digitale Werkzeuge für einfache Buchhaltung

Du musst kein teures Buchhaltungsprogramm kaufen. Für den Anfang reicht eine gut strukturierte Tabelle in Excel oder Google Sheets. Wer es komfortabler mag, nutzt Tools wie SevDesk, Lexoffice oder FastBill. Diese Programme erstellen automatisch eine EÜR, erinnern an Fristen und exportieren die Daten direkt für deine Steuererklärung.

Belege und Aufbewahrungspflichten

Rechnungen, Quittungen und Kontoauszüge musst du als Gewerbetreibende zehn Jahre lang aufbewahren. Digitale Kopien sind erlaubt – ein Scan oder Foto des Belegs genügt, solange die Angaben lesbar bleiben. Sortiere deine Belege nach Monaten in einen Ordner (physisch oder digital). Das spart dir am Jahresende viel Arbeit, wenn du die Steuererklärung zusammenstellst.

Noch ein praktischer Hinweis: Notiere bei jeder Ausgabe, wofür sie angefallen ist. „Porto Sendung" oder „Versandkartons 50 Stück" sind bessere Beschreibungen als nur ein Datum und ein Betrag. Je klarer deine Aufzeichnungen, desto weniger Fragen hat das Finanzamt. Weitere Informationen zum rechtlichen Rahmen findest du in unserem umfassenden Leitfaden.

Häufige Fragen zur Kleinunternehmerregelung

Muss ich ab dem ersten Euro Steuern zahlen?

Nein. Bei der Einkommensteuer greift der Grundfreibetrag von circa 12.348 EUR (2026). Erst wenn dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen – also Hauptjob plus Nebenverdienst – diesen Betrag überschreitet, wird Einkommensteuer fällig. Umsatzsteuer entfällt komplett, solange du die Kleinunternehmerregelung nutzt und unter den Grenzen bleibst.

Ab welchem Betrag brauche ich ein Gewerbe?

Es gibt keinen festen Euro-Betrag. Entscheidend ist, ob du regelmäßig und mit Gewinnabsicht verkaufst. Selbst bei kleinen Beträgen kann eine Gewerbepflicht bestehen, wenn du wiederholt Artikel anbietest. Gelegentliche Privatverkäufe ohne Wiederholungsabsicht und ohne Gewinnabsicht bleiben gewerbefrei. Im Zweifelsfall kostet die Anmeldung nur 20 bis 60 EUR und bringt Rechtssicherheit.

Was ändert sich 2026 gegenüber 2025?

Die neuen Umsatzgrenzen der Kleinunternehmerregelung wurden bereits zum 1. Januar 2025 eingeführt und gelten weiterhin in 2026. Die Vorjahresgrenze liegt bei 25.000 EUR, die Grenze im laufenden Jahr bei 100.000 EUR. Stand Anfang 2026 sind keine weiteren Änderungen an diesen Schwellenwerten geplant. Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer wurde auf circa 12.348 EUR angehoben.

Kann ich nebenberuflich verkaufen und die Kleinunternehmerregelung nutzen?

Ja, absolut. Die Kleinunternehmerregelung ist unabhängig davon, ob du haupt- oder nebenberuflich verkaufst. Solange dein Gesamtumsatz aus dem Gewerbe (nicht dein Gehalt aus dem Hauptjob) unter den Grenzen bleibt, kannst du sie nutzen. Die meisten nebenberuflichen Verkäuferinnen liegen deutlich unter der Vorjahresgrenze von 25.000 EUR.

Brauche ich einen Steuerberater?

Nicht zwingend. Wenn du überschaubare Einnahmen hast und die Kleinunternehmerregelung nutzt, kannst du die Steuererklärung über ELSTER selbst erledigen. Für komplexere Situationen – beispielsweise hohe Umsätze, mehrere Einkommensquellen oder die Entscheidung zwischen Kleinunternehmer und Regelbesteuerung – lohnt sich professioneller Rat. Ein erstes Beratungsgespräch kostet meist zwischen 50 und 150 EUR.

Wie dokumentiere ich meine Einnahmen am besten?

Halte jede Einnahme direkt fest – am besten in einer digitalen Tabelle oder einem Buchhaltungstool. Notiere Datum, Betrag, Bestellnummer und eine kurze Beschreibung. Bewahre alle Belege (Porto, Verpackung, Gebühren) als Scan oder Foto auf. Eine monatliche Übersicht hilft dir, den Überblick zu behalten und die Steuererklärung am Jahresende zügig zusammenzustellen.

Was passiert, wenn ich die Umsatzgrenze überschreite?

Überschreitest du im laufenden Jahr die 100.000-EUR-Grenze, entfällt die Kleinunternehmerregelung sofort – ab dem Umsatz, der die Schwelle übersteigt. Du musst dann Umsatzsteuer ausweisen, regelmäßig Voranmeldungen abgeben und die Steuer ans Finanzamt abführen. Im Gegenzug kannst du dann Vorsteuer auf deine Betriebsausgaben geltend machen. Liegt dein Vorjahresumsatz über 25.000 EUR, greift die Regelbesteuerung automatisch ab dem Folgejahr.

Abschließender Hinweis

Alle in diesem Beitrag genannten Zahlen, Schwellenwerte und Regelungen basieren auf öffentlich zugänglichen Quellen (u. a. IHK Köln, Bundesfinanzministerium, ELSTER) und geben den Stand Februar 2026 wieder. Steuerrechtliche Regelungen können sich jederzeit ändern. Dieser Beitrag stellt keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) oder Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar. Für eine verbindliche Einschätzung deiner persönlichen Situation wende dich bitte an einen zugelassenen Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht.

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