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Getragene Unterwäsche verkaufen: Gewerbe, Steuern und was du wirklich wissen musst

Wer getragene Unterwäsche verkauft und damit regelmäßig Geld verdient, stößt früher oder später auf Fragen rund um Gewerbeanmeldung und Steuerpflicht. Ab wann brauchst du ein Gewerbe? Welche Steuern fallen an? Und wie nutzt du die Kleinunternehmerregelung? Dieser Guide gibt dir einen praxisnahen Überblick – verständlich, ohne Juristendeutsch und mit konkreten Schritten, die du direkt umsetzen kannst.

Wichtiger Hinweis: Keine Steuer- oder Rechtsberatung

Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen zu Gewerbeanmeldung und Steuern. Er stellt keine individuelle Steuerberatung und keine Rechtsberatung dar und ersetzt nicht die Beratung durch einen zugelassenen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Die Inhalte basieren auf öffentlich zugänglichen Quellen und können Fehler enthalten oder zum Zeitpunkt des Lesens bereits veraltet sein. Für Fragen zu deiner konkreten Situation wende dich bitte an einen Steuerberater oder Fachanwalt. Alle Angaben beziehen sich auf Deutschland, Stand 2026, und können sich durch Gesetzesänderungen jederzeit verändern. Weitere rechtliche Informationen findest du im Legal Hub.

Ab wann brauchst du ein Gewerbe für den Verkauf getragener Unterwäsche?

Ob du ein Gewerbe anmelden musst, hängt nicht davon ab, was du verkaufst, sondern wie du es tust. Entscheidend ist die Regelmäßigkeit und die Gewinnerzielungsabsicht. Wer einmalig ein paar Artikel verkauft, bewegt sich im Bereich privater Veräußerung. Sobald du jedoch planmäßig und wiederholt Einnahmen erzielst, liegt aus steuerrechtlicher Sicht eine gewerbliche Tätigkeit vor.

Die Grenze zwischen gelegentlichem und gewerblichem Verkauf ist nicht starr definiert. Als Orientierung gilt: Wenn du regelmäßig Angebote einstellst, aktiv Käufer ansprichst und deine Einnahmen mehr als ein sporadisches Taschengeld sind, solltest du dich mit dem Thema Gewerbeanmeldung auseinandersetzen. Ein Gewerbe anzumelden bedeutet dabei keinen großen bürokratischen Aufwand – und schützt dich vor unangenehmen Nachfragen vom Finanzamt.

Gelegentlich vs. regelmäßig: Wo liegt die Grenze?

Gelegentliche Verkäufe, etwa wenn du ein oder zwei Mal im Jahr etwas anbietest, fallen in der Regel unter private Veräußerungsgeschäfte. Hier besteht keine Pflicht zur Gewerbeanmeldung. Sobald du allerdings mehrmals im Monat Artikel verkaufst, ein eigenes Profil pflegst und gezielte Preisgestaltung betreibst, erkennt das Finanzamt darin eine gewerbliche Absicht. Auch die Höhe deiner Einnahmen spielt eine Rolle – wobei es keinen festen Euro-Betrag als Schwelle gibt. Vielmehr zählt das Gesamtbild.

Gewerbeanmeldung Schritt für Schritt: So gehst du vor

Die Anmeldung eines Gewerbes klingt komplizierter, als sie tatsächlich ist. In den meisten Fällen brauchst du weniger als eine Stunde, um alles zu erledigen. Hier der Ablauf im Detail:

1

Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt

Du meldest dein Gewerbe bei der Gemeinde oder Stadt an, in der du wohnst. In vielen Kommunen geht das inzwischen online. Du benötigst deinen Personalausweis und füllst das Formular „Gewerbeanmeldung" (GewA 1) aus. Als Tätigkeit kannst du beispielsweise „Online-Handel mit Textilien" oder „Verkauf von Bekleidungsartikeln über das Internet" angeben. Die Gebühr liegt je nach Kommune zwischen 15 und 65 Euro.

2

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Nach der Gewerbeanmeldung meldet sich das Finanzamt bei dir – oder du wirst aufgefordert, den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" über ELSTER auszufüllen. Hier gibst du an, welche Einkünfte du erwartest und ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen möchtest. Diesen Schritt solltest du zeitnah erledigen, damit deine Steuernummer zugeteilt wird.

3

Steuernummer erhalten und loslegen

Innerhalb weniger Wochen erhältst du deine Steuernummer. Damit bist du offiziell als Gewerbetreibende registriert. Ab diesem Zeitpunkt bist du verpflichtet, deine Einnahmen und Ausgaben zu dokumentieren. Aber keine Sorge: Für Kleingewerbetreibende reicht eine einfache Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) völlig aus.

4

Optional: IHK-Mitgliedschaft und Handelsregister

Als Kleingewerbetreibende wirst du automatisch Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK). Bei Jahresgewinnen unter 5.200 Euro bist du in der Regel von den IHK-Beiträgen befreit. Ein Eintrag ins Handelsregister ist für ein Kleingewerbe nicht erforderlich.

Welche Steuern fallen beim Verkauf getragener Slips und Unterwäsche an?

Sobald du gewerblich tätig bist, musst du dich mit drei Steuerarten auseinandersetzen: Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer. Keine davon muss dich abschrecken – denn gerade bei kleineren Umsätzen greifen großzügige Freibeträge und Vereinfachungsregeln.

Einkommensteuer: Dein Gewinn zählt

Deine Einkünfte aus dem Verkauf getragener Artikel fließen zusammen mit allen anderen Einkünften in deine Einkommensteuererklärung. Besteuert wird nur dein Gewinn – also Einnahmen abzüglich aller Betriebsausgaben. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei rund 12.096 Euro. Erst wenn dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen diesen Betrag übersteigt, zahlst du Einkommensteuer.

Umsatzsteuer: Kleinunternehmerregelung nutzen

Als Kleinunternehmerin nach § 19 UStG bist du von der Umsatzsteuer befreit, solange dein Nettoumsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht übersteigt und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 Euro bleibt (Stand 2025/2026). Du weist auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und musst keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Für die meisten Verkäuferinnen von getragener Unterwäsche ist diese Regelung ideal, weil sie den bürokratischen Aufwand erheblich reduziert.

Gewerbesteuer: Erst ab 24.500 Euro relevant

Gewerbesteuer wird erst fällig, wenn dein jährlicher Gewinn den Freibetrag von 24.500 Euro übersteigt. Für Verkäuferinnen, die den Verkauf getragener Artikel als Nebenverdienst betreiben, ist diese Steuer in der Praxis selten relevant. Solltest du irgendwann deutlich höhere Gewinne erzielen, lohnt sich spätestens dann eine professionelle Steuerberatung.

Gewerbe anmelden für den Verkauf getragener Unterwäsche – Steuerliche Grundlagen

Freibeträge und absetzbare Ausgaben: Was du absetzen kannst

Einer der Vorteile einer Gewerbeanmeldung: Du darfst Betriebsausgaben von deinen Einnahmen abziehen. Das senkt deinen steuerpflichtigen Gewinn und damit deine Steuerlast. Welche Kosten zählen dazu?

Typische Betriebsausgaben für Verkäuferinnen

  • Einkauf der Unterwäsche und Textilien, die du zum Verkauf anbietest
  • Verpackungsmaterial: Versandtaschen, Vakuumbeutel, Kartons, Klebeband
  • Portokosten und Versandgebühren
  • Provisionen und Transaktionsgebühren von Marktplätzen
  • Anteilige Internetkosten, wenn du dein Internet beruflich mitnutzt
  • Kosten für Fotozubehör oder Beleuchtung zur Produktfotografie
  • Arbeitszimmer oder Lagerraum (anteilig, falls du einen separaten Bereich nutzt)
  • Büromaterial und Software für Buchhaltung

Wichtig: Bewahre alle Belege und Rechnungen auf. Das Finanzamt kann Nachweise verlangen, und eine saubere Dokumentation schützt dich vor Problemen bei einer Betriebsprüfung.

Kleinunternehmerregelung 2026: Weniger Bürokratie, mehr Fokus aufs Verkaufen

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ist für Verkäuferinnen getragener Unterwäsche besonders attraktiv. Du musst weder Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen noch regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldungen einreichen. Voraussetzung (Stand 2025/2026): Dein Nettoumsatz im Vorjahr lag unter 25.000 Euro und wird im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 Euro nicht überschreiten.

Für den Alltag bedeutet das: Du stellst einfache Rechnungen ohne Umsatzsteuerausweis aus und gibst auf jeder Rechnung den Hinweis an, dass du die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG anwendest. Die gesparte Zeit investierst du stattdessen in dein Profil, deine Angebote und deine Kundenbindung.

Wann lohnt sich der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung?

In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten und Umsatzsteuer auszuweisen. Das gilt vor allem dann, wenn du hohe Einkaufskosten hast und die Vorsteuer aus diesen Einkäufen erstattet bekommen möchtest. Für die meisten Verkäuferinnen mit überschaubarem Materialaufwand überwiegen jedoch die Vorteile der vereinfachten Regelung deutlich.

Buchhaltung einfach halten: Praktische Tipps für den Alltag

Buchhaltung muss nicht kompliziert sein. Als Kleingewerbetreibende bist du nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet. Eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) reicht völlig aus. Dabei listest du einfach deine Einnahmen und Ausgaben chronologisch auf und ermittelst am Jahresende den Gewinn.

So organisierst du deine Finanzen

Lege dir ein separates Konto oder zumindest einen separaten Ordner für alle Transaktionen an, die mit deinem Verkauf zusammenhängen. Notiere jede Einnahme mit Datum, Betrag und Käuferkennung (anonymisiert reicht). Sammle Belege für Ausgaben wie Versandkosten, Verpackungsmaterial oder Provisionen digital – ein Foto vom Beleg genügt in vielen Fällen.

Kostenlose oder günstige Buchhaltungstools wie SevDesk, Lexoffice oder sogar eine einfache Excel-Tabelle helfen dir, den Überblick zu behalten. Entscheidend ist, dass du lückenlos dokumentierst. Bei einer Außenprüfung durch das Finanzamt zählt die Nachvollziehbarkeit deiner Aufzeichnungen.

Jahresabschluss und Steuererklärung

Am Ende des Geschäftsjahres erstellst du deine EÜR und fügst sie deiner Einkommensteuererklärung bei. Dafür nutzt du die Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) sowie die Anlage EÜR. Die Abgabe erfolgt über ELSTER. Falls du die Einnahmen aus dem Verkauf getragener Artikel als Nebeneinkommen erzielst, trägst du die Gewinne zusätzlich zu deinen Haupteinkünften ein.

Vertiefende Lektüre

Für die Kleinunternehmerregelung 2026 mit den neuen Umsatzgrenzen (25.000 / 100.000 €) siehe unseren Kleinunternehmerregelung-Guide. Rechtliche Grundlagen zum Verkauf findest du unter Darf man getragene Unterwäsche verkaufen? und im Legal Hub.

Häufige Fragen zu Gewerbe und Steuern beim Verkauf getragener Unterwäsche

Muss ich ein Gewerbe anmelden, wenn ich nur gelegentlich getragene Slips verkaufe?

Bei wirklich gelegentlichen Verkäufen – etwa ein paar Mal im Jahr – liegt in der Regel kein Gewerbe vor. Sobald du jedoch regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht verkaufst, ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Die Regelmäßigkeit und dein Verhalten insgesamt entscheiden, nicht ein einzelner Euro-Betrag.

Was kostet eine Gewerbeanmeldung und wie lange dauert sie?

Die Anmeldegebühr liegt je nach Kommune zwischen 15 und 65 Euro. Der Prozess selbst dauert in der Regel weniger als eine Stunde – in vielen Städten kannst du die Anmeldung komplett online erledigen. Nach der Anmeldung meldet sich das Finanzamt automatisch bei dir.

Wie funktioniert die Kleinunternehmerregelung beim Verkauf getragener Unterwäsche?

Wenn dein Nettoumsatz im Vorjahr unter 25.000 Euro liegt und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 Euro bleibt, kannst du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen (Stand 2025/2026). Du weist dann keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen aus und musst keine Umsatzsteuervoranmeldungen einreichen. Das spart erheblichen bürokratischen Aufwand und ist für die meisten Verkäuferinnen die passende Lösung.

Welche Ausgaben kann ich als Betriebskosten steuerlich geltend machen?

Alles, was unmittelbar mit deiner Verkaufstätigkeit zusammenhängt, zählt als Betriebsausgabe: Einkauf der Textilien, Verpackungsmaterial, Portokosten, Marktplatz-Provisionen, anteilige Internetkosten und Fotozubehör. Diese Ausgaben mindern deinen steuerpflichtigen Gewinn und damit deine Steuerlast.

Muss ich auf den Verkauf getragener Unterwäsche Gewerbesteuer zahlen?

Gewerbesteuer wird erst fällig, wenn dein jährlicher Gewinn 24.500 Euro übersteigt. Für Verkäuferinnen, die den Artikelverkauf als Nebeneinkommen betreiben, bleibt diese Steuer in den allermeisten Fällen irrelevant. Erst bei deutlich höheren Gewinnen wird sie zum Thema.

Brauche ich einen Steuerberater für mein Gewerbe mit getragener Unterwäsche?

Bei überschaubaren Umsätzen und einfacher Struktur kannst du die Buchhaltung und Steuererklärung oft selbst erledigen. Ein Steuerberater lohnt sich, wenn deine Einnahmen steigen, du unsicher bei der Zuordnung von Ausgaben bist oder wenn sich deine persönliche Steuersituation ändert. Ein Erstgespräch bringt oft schon Klarheit und ist bei vielen Kanzleien kostenlos.

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