Steuern beim Verkauf von getragener Unterwäsche: Was du wissen musst
Du verdienst Geld mit dem Verkauf von getragener Unterwäsche und fragst dich, wie das steuerlich läuft? Keine Sorge – die Regeln sind überschaubar. Dieser Guide erklärt dir Freigrenzen, Gewerbeanmeldung und Steuerpflichten in verständlicher Sprache. Ohne Fachchinesisch, mit klaren Handlungsempfehlungen.
Wichtiger Hinweis
Dieser Guide bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine steuerliche Beratung. Bei konkreten Fragen zu deiner persönlichen Situation wende dich an einen Steuerberater. Die hier genannten Regelungen beziehen sich auf Deutschland (Stand 2026) und können sich ändern.
Das Wichtigste zuerst: Die Grundregeln
Einnahmen aus dem Verkauf von getragener Unterwäsche sind grundsätzlich steuerpflichtig – wie jedes andere Einkommen auch. Das klingt erst mal kompliziert, ist es aber nicht. Die meisten Verkäuferinnen im Nebengeschäft fallen unter einfache Regelungen.
Die drei wichtigsten Fragen
- Brauchst du ein Gewerbe? Ja, wenn du regelmäßig und mit Gewinnabsicht verkaufst.
- Musst du Umsatzsteuer abführen? Meist nein, dank Kleinunternehmerregelung.
- Musst du Einkommensteuer zahlen? Nur wenn dein Gesamtgewinn über den Freibeträgen liegt.
Für die meisten Nebenverdienste bedeutet das: Gewerbe anmelden (einmalig, unter 50 Euro), Einnahmen dokumentieren, am Jahresende in der Steuererklärung angeben. Fertig.
Bis zu diesem Jahresumsatz bist du von der Umsatzsteuer befreit. Für die meisten Nebenverdiener völlig ausreichend.
Gewerbeanmeldung: Wie, wo und warum
Wann brauchst du ein Gewerbe?
Sobald du regelmäßig verkaufst und die Absicht hast, Gewinn zu erzielen, handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit. "Regelmäßig" bedeutet nicht täglich – auch wöchentliche oder monatliche Verkäufe zählen. Einzelne Gelegenheitsverkäufe (z.B. alte Kleidung aus dem Schrank) fallen nicht darunter.
Im Zweifel gilt: Wenn du planst, dauerhaft zu verkaufen, melde ein Gewerbe an. Das schützt dich vor Nachforderungen und Ärger mit dem Finanzamt.
So meldest du an
- Geh zum Gewerbeamt deiner Stadt (oft auch online möglich)
- Fülle das Formular "Gewerbeanmeldung" aus
- Zahle die Gebühr (meist 20-50 Euro)
- Fertig – du erhältst einen Gewerbeschein
Welche Tätigkeit angeben?
Wähle eine neutrale Beschreibung wie:
- "Online-Handel mit Textilien"
- "Verkauf von Waren über das Internet"
- "E-Commerce / Online-Handel"
Du musst nicht "Verkauf getragener Unterwäsche" schreiben. Neutrale Formulierungen sind völlig in Ordnung und üblich.
Von der Anmeldung zur Steuererklärung
Gewerbe anmelden
Einmalig beim Gewerbeamt, Kosten unter 50 Euro. Du erhältst einen Gewerbeschein.
Fragebogen vom Finanzamt
Das Finanzamt schickt dir automatisch einen Fragebogen. Hier wählst du die Kleinunternehmerregelung.
Einnahmen dokumentieren
Führe eine einfache Liste: Datum, Betrag, Art des Verkaufs. Eine Excel-Tabelle reicht.
Ausgaben sammeln
Belege für Unterwäsche, Verpackung, Porto, Plattformgebühren aufbewahren. Sie mindern deinen Gewinn.
Steuererklärung
Am Jahresende trägst du Einnahmen und Ausgaben in die Anlage G (Gewerbe) ein.
Die Kleinunternehmerregelung verstehen
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Nach §19 UStG kannst du dich von der Umsatzsteuer befreien lassen, wenn dein Jahresumsatz unter 22.000 Euro liegt. Das bedeutet: Du musst keine Umsatzsteuer ausweisen, abführen oder Umsatzsteuer-Voranmeldungen machen.
Vorteile
- Keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen/Quittungen
- Keine monatlichen oder vierteljährlichen Meldungen ans Finanzamt
- Weniger Bürokratie insgesamt
Nachteil
Du kannst keine Vorsteuer geltend machen. Das heißt: Die Mehrwertsteuer, die du beim Einkauf (z.B. Unterwäsche, Verpackung) zahlst, kannst du nicht zurückholen. Bei den typischen Einkäufen im Nebengeschäft ist das aber meist kein Problem.
So aktivierst du sie
Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den das Finanzamt schickt, kreuzt du einfach "Kleinunternehmerregelung" an. Fertig. Du kannst auch nachträglich wechseln, aber dann bist du 5 Jahre gebunden.
Wichtige Grenzen und Freibeträge
| Grenze | Betrag | Bedeutung |
|---|---|---|
| Kleinunternehmergrenze | 22.000 € Umsatz/Jahr | Bis hierhin keine Umsatzsteuer nötig |
| Härteausgleich Nebeneinkünfte | 410 € Gewinn/Jahr | Bis hierhin komplett steuerfrei |
| Grundfreibetrag (ledig) | ~11.600 € Gesamteinkommen | Bis hierhin keine Einkommensteuer |
| IHK-Beitragsfreiheit | 5.200 € Gewinn/Jahr | Bis hierhin keine IHK-Beiträge |
| Gewerbesteuer-Freibetrag | 24.500 € Gewinn/Jahr | Bis hierhin keine Gewerbesteuer |
Praxis-Beispiel: Nebenverdienst 400 Euro/Monat
Du verdienst 400 Euro monatlich = 4.800 Euro Jahresumsatz. Davon ziehst du Ausgaben ab (Unterwäsche, Verpackung, Porto, Plattformgebühren) – sagen wir 1.000 Euro. Dein Gewinn: 3.800 Euro. Das liegt weit unter allen relevanten Grenzen. Ergebnis: Keine Umsatzsteuer, keine Gewerbesteuer, keine IHK-Beiträge. Nur Einkommensteuer auf den Gewinn, und die ist bei den meisten im Rahmen des Grundfreibetrags oder des progressiven Steuertarifs überschaubar.
Einkommensteuer: Was bleibt übrig?
Wie wird versteuert?
Dein Gewinn aus dem Unterwäsche-Verkauf wird zu deinem restlichen Einkommen addiert (Gehalt, andere Nebeneinkünfte, etc.). Auf das Gesamteinkommen zahlst du dann Einkommensteuer nach dem progressiven Steuertarif.
Die gute Nachricht
Nebeneinkünfte bis 410 Euro Gewinn pro Jahr sind komplett steuerfrei (Härteausgleich). Und selbst wenn du mehr verdienst: Du zahlst nur auf den Gewinn Steuern, nicht auf den Umsatz. Alle Ausgaben (Unterwäsche, Verpackung, Porto, Plattformgebühren) mindern den Gewinn.
Was du absetzen kannst
- Einkauf der Unterwäsche (Belege aufheben!)
- Verpackungsmaterial (Tüten, Umschläge, Klebeband)
- Porto und Versandkosten
- Plattformgebühren/Provisionen
- Anteilige Internetkosten (geschätzt 5-10%)
- Anteilige Handykosten (wenn du es für Kommunikation nutzt)
- Arbeitsmittel (Kamera, wenn primär für Produktfotos)
Profi-Tipp: Einfache Buchführung
Du brauchst keine komplizierte Software. Eine Excel-Tabelle mit den Spalten "Datum | Einnahme/Ausgabe | Betrag | Beschreibung" reicht völlig. Nummeriere deine Belege und ordne sie der Tabelle zu. So hast du bei einer Rückfrage vom Finanzamt alles griffbereit.
Praktische Tipps für den Alltag
Separates Konto
Nicht zwingend nötig, aber praktisch: Eröffne ein kostenloses Geschäftskonto (viele Direktbanken bieten das an). So sind Privat- und Geschäftsausgaben sauber getrennt, und die Buchführung wird einfacher.
Belege digital sichern
Mach Fotos oder Scans von allen Belegen und speichere sie in einem Ordner. Papierbelege verblassen – digitale nicht. Das Finanzamt akzeptiert digitale Kopien.
Quartalsweise Übersicht
Statt einmal im Jahr alles aufzuarbeiten: Mach jeden Monat oder jedes Quartal eine kurze Übersicht. 15 Minuten reichen. So vermeidest du Stress am Jahresende.
Rücklagen bilden
Lege etwa 20-25% deiner Einnahmen zur Seite. Falls Steuernachzahlungen kommen, bist du vorbereitet. Kommt keine Nachzahlung, hast du einen netten Bonus.
Checkliste: Steuern im Griff
- Gewerbe angemeldet
- Fragebogen ans Finanzamt geschickt (Kleinunternehmer gewählt)
- Einnahmen-Tabelle angelegt
- Belege für Ausgaben gesammelt
- Monatlich/Quartalsweise Übersicht gemacht
- Rücklagen für Steuern gebildet (20-25%)
- Steuererklärung mit Anlage G eingereicht
Häufige Irrtümer aufgeklärt
"Kleine Beträge muss ich nicht angeben"
Falsch. Grundsätzlich sind alle Einnahmen anzugeben. Die Freigrenzen (wie die 410 Euro) bedeuten nicht, dass du nichts melden musst – sie bedeuten nur, dass du bis dahin keine Steuern zahlst.
"Das Finanzamt erfährt das eh nicht"
Riskant. Plattformen können bei Steuerprüfungen zur Auskunft verpflichtet werden. Außerdem: Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt und kann teuer werden. Es lohnt sich nicht, für ein paar hundert Euro Risiken einzugehen.
"Ich brauche einen Steuerberater"
Für einfache Nebenverdienste meist nicht nötig. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist simpel, und die Steuererklärung kannst du selbst machen. Bei komplexeren Fällen (hohes Einkommen, mehrere Tätigkeiten) kann ein Steuerberater aber sinnvoll sein.
"Ich muss jeden Verkauf einzeln buchen"
Nicht unbedingt. Bei vielen kleinen Beträgen kannst du Tageseinnahmen zusammenfassen. Wichtig ist, dass die Summe stimmt und du im Zweifel die Einzelbelege hast.
Häufige Fragen zu Steuern beim Unterwäsche-Verkauf
Ab wann muss ich ein Gewerbe anmelden?
Sobald du regelmäßig und mit Gewinnabsicht verkaufst. "Regelmäßig" bedeutet nicht täglich – auch wöchentliche oder monatliche Verkäufe zählen. Im Zweifel: Lieber anmelden. Die Kosten sind gering, und du bist auf der sicheren Seite.
Sieht mein Arbeitgeber, dass ich ein Nebengewerbe habe?
Nicht automatisch. Dein Arbeitgeber erfährt davon nur, wenn du es ihm sagst – oder wenn durch die Steuererklärung Kirchensteuer über den Arbeitgeber erhoben wird. Das kannst du vermeiden, indem du beim Finanzamt einen Antrag auf getrennte Veranlagung stellst.
Muss ich Umsatzsteuer zahlen?
Mit der Kleinunternehmerregelung (unter 22.000 Euro Jahresumsatz) nicht. Du wählst diese Option im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dann musst du keine Umsatzsteuer ausweisen oder abführen.
Was passiert, wenn ich mehr als 22.000 Euro verdiene?
Dann verlierst du den Kleinunternehmerstatus und musst Umsatzsteuer (19%) auf deine Verkäufe berechnen. Die musst du ans Finanzamt abführen, kannst dafür aber Vorsteuer geltend machen. Bei diesem Umsatzniveau lohnt sich oft ein Steuerberater.
Kann ich das neben einem Angestelltenverhältnis machen?
Ja, grundsätzlich schon. Prüfe aber deinen Arbeitsvertrag: Manche Verträge verlangen, dass du Nebentätigkeiten anmeldest. Die Genehmigung wird aber fast immer erteilt, wenn keine Konkurrenz zum Arbeitgeber besteht.
Wie detailliert muss meine Buchführung sein?
Als Kleingewerbetreibender reicht eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Das ist im Grunde eine Auflistung aller Einnahmen und Ausgaben. Keine doppelte Buchführung, keine komplizierte Software nötig.
